Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wesentliche Besonderheit des sogenannten Verbrauchsgüterkaufs ist, dass die Sachmängelhaftung – auch durch AGB – nicht ausgeschlossen, beschränkt oder umgangen werden darf, § 475 Abs. 1 BGB. Ausgenommen hiervon sind nach § 475 Abs. 3 BGB die Schadensersatzansprüche, die in den Grenzen der §§ 307–309 BGB beschränkt und ausgeschlossen werden können. Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche kann nach § 475 Abs. 2 BGB lediglich bei Gebrauchtfahrzeugen einzelvertraglich oder durch AGB auf einJahr verkürzt werden. Ferner gilt zugunsten des privaten Käufers eine gesetzliche Beweislastumkehr: Zeigt sich innerhalb der ersten sechs Monate nach der Übergabe des Fahrzeugs ein Mangel, so wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag, § 476 BGB. Dem Verkäufer obliegt es, dass Gegenteil zu beweisen. Nach Ablauf der sechs Monate liegt dann die Beweislast wieder beim Verbraucher. Weiterhin muss nach § 477 Abs. 1 BGB die Garantieerklärung [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen