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Ein Geschädigter aus einem Verkehrsunfall, der einen Gutachter mit der Schadensfeststellung beauftragt, der erkennbar nicht neutral ist, weil er demselben Unternehmen angehört wie die Reparaturwerkstatt, muss die Kosten des Gutachtens selbst tragen. Das hat das AG Hanau entschieden. Im Streitfall gaben u.a. Namen und Adressen Hinweise auf eine fehlende Neutralität. Das Fahrzeug des Geschädigten ist durch Verschulden eines anderen Verkehrsteilnehmers beschädigt worden. Er beauftragte sodann ein Sachverständigenbüro mit der Feststellung des Schadens und zugleich deren Reparatur. Der Gutachter war jedoch schon dem Namen nach erkennbar derselben Firma zugehörig, wie die Reparaturwerkstatt. Die Gutachterkosten in Höhe von 665,26 € beglich die Versicherung des Unfallverursachers, verlangte diese aber nun von dem Geschädigten zurück, nachdem sie von der Verbindung zwischen Gutachter und Werkstatt Kenntnis erlangt hatte. Das AG Hanau hat den Geschädigten zur Rückzahlung [...]
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