Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Tritt durch die unfallbedingten Verletzungen dauerhaft eine Beeinträchtigung der Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit ein, wird der hierdurch entstandene Schaden berücksichtigt, mit Sonderbeträgen von derzeit 40.987 € bzw. bei voller Erwerbsunfähigkeit im weiteren Sinn sogar bis zu 285.866 €. Der Verdienstausfall aufgrund nur vorübergehender Arbeitsunfähigkeit wird im Grundsatz im Rahmen der o.g. Tagessätze abgegolten, die aber einkommensabhängig noch einmal erhöht werden [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen