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Mittlerweile kann auch in Spanien, zumindest theoretisch, über das amtliche Kennzeichen die zum Unfallzeitpunkt geltende Haftpflichtversicherung ermittelt werden, und zwar über die genannten Büros des Garantiefonds. Jeder Beteiligte am Unfall hat den Anspruch auf Auskunft. Der Einfachheit halber sollte der Antrag über einen spanischen Anwalt gestellt werden. Im Übrigen kann die Ermittlung über die deutsche Auskunftsstelle erfolgen. Weiterhin kann jeder über das amtliche Kennzeichen bei den Zulassungsstellen der Provinzen (Jefatura Provincial de Tráfico) auch den entsprechenden Fahrzeughalter [...]
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