Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Dritte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzengeldes. Anderes kann die Lage heute im Hinblick auf nahe Angehörige beurteilt werden. Die Rechtsprechung, d.h. der Oberste Gerichtshof (OGH), hat in den letzten Jahren Fallkonstellationen gebildet für einen Trauerschaden nach Tötung oder einer Körperverletzung eines nahen Angehörigen. Unterschieden werden zwei Fallkonstellationen: 1. Zum einem gibt es einen Schadensersatzanspruch der Angehörigen bei bloßem Trauerschaden ohne Krankheitswert bzw. ohne eigene Gesundheitsbeschädigung. Ein solcher Anspruch ist nur dann gegeben, wenn auf Seiten des Schädigers grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. 2. Zum anderen gibt es sogenannte Schockschäden mit Krankheitswert. Bei den Beeinträchtigungen mit Krankheitswert können folgende Symptome gegeben sein: Schlaflosigkeit, völlige Schwunglosigkeit, Erschöpfungszustände, Schlafstörungen, posttraumatische Belastungsstörungen, Hoffnungslosigkeit usw. [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen