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Im Rahmen der Beweisführung haben beim Unfall in Österreich die polizeilichen Ermittlungsakten wesentliche Bedeutung. Das liegt daran, dass nach der Österreichischen Straßen-Verkehrsordnung auch Unfälle mit lediglich Sachschaden bei der Polizei gemeldet werden können und diese auch dann auf Verlangen der Beteiligten verpflichtet ist, den Unfall aufzunehmen. Bei Unfällen ohne Personenschaden ist dies kostenpflichtig („Blaulichtsteuer“ 36 €). Hierzu müssen neben Unfallort und -zeit auch Namen und Anschriften der Unfallbeteiligten sowie die näheren Unfallumstände und der Umfang der eingetretenen Schäden festgehalten, jedoch keine Unfallskizzen erstellt oder Zeugenaussagen protokolliert werden. Bei Unfällen mit Personenschäden besteht eine ausnahmslose Verpflichtung zur Meldung bei der Polizei sowie auch eine unbeschränkte Aufnahmeverpflichtung, bei der die Beteiligten gegenüber der Polizei mitwirken müssen, und zwar einschließlich der Verpflichtung, Angaben zur [...]
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