Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Aufgrund der 4. KH-Richtlinie der Europäischen Union, die in den Niederlanden in nationales Recht umgesetzt worden ist, kann der Geschädigte nach einem Unfall in den Niederlanden seinen Schadensersatzanspruch in seinem Heimatland geltend machen. Die niederländischen Haftpflichtversicherer sind verpflichtet, in allen Ländern der Europäischen Union Schadensregulierungsbeauftragte einzusetzen. Diese sollen Ansprüche aus Verkehrsunfällen im Heimatland des Geschädigten außergerichtlich regulieren. Die Schadensregulierungsbeauftragten in Deutschland sind über die folgende Auskunftsstelle zu erreichen: Zentralruf der Autoversicherer/GDV Dienstleistungs-GmbH Frankenstraße 18 20097 Hamburg Telefon: 0800 2502600 E-Mail: info@gdv-dl.de https://www.zentralruf.de/online-anfrage/anfrageformular Sollte eine außergerichtliche Regulierung nicht zustande kommen, hat der Geschädigte zwei Möglichkeiten: Er kann seine Klage gegen den niederländischen Versicherer entweder dort, wo er wohnt, [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen