Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Die bei einer außergerichtlichen Schadensregulierung im Falle der Beauftragung eines niederländischen Anwalts anfallenden Gebühren sind vergleichsweise hoch. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage eines Stundenhonorars. Hinzu kommt die niederländische Mehrwertsteuer, welche jedoch gegenüber ausländischen Gewerbebetrieben nicht berechnet werden muss. Im Grundsatz sind die bei der außergerichtlichen Schadensregulierung anfallenden Anwaltsgebühren nach Art. 6:96 Abs. 2 Buchst. c) Burgerlijk Wetboek (BW [Buch 6 Art. 96 des Bürgerlichen Gesetzbuchs]) zu erstatten (AG Krefeld, Urt. v. 07.07.2017 – 10 C 535/16; LG Neuruppin, Urt. v. 08.03.2017 – 1 O 120/14; LG Kleve, Urt. v. 16.01.2015 – 3 O 140/13; AG Heinsberg, Urt. v. 13.06.2013 – 19 C 151/12; AG Gronau, Urt. v. 03.08.2012 – 2 C 96/10). Es können sich jedoch Einschränkungen daraus ergeben, dass die Beauftragung eines Anwalts erforderlich und die entstandenen Kosten der Höhe nach angemessen sein müssen. Als [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen