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Die Kosten für eine ärztliche ambulante Behandlung wie auch eine stationäre im Krankenhaus werden erstattet, allerdings nur im Umfang des von der Krankenkasse nicht ersetzten Aufwands. Soweit der Krankenversicherer geleistet hat, geht der Anspruch auf ihn über und wird insoweit mit einer Pauschale ersetzt, weswegen auch die Ansprüche des Geschädigten Vorrang [...]
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