Die Reparatur sollte in einer autorisierten Fachwerkstatt durchgeführt werden, welche sich an den vom Hersteller vorgegebenen Richtwerten orientiert. Zur Erstattung durch die italienischen Versicherer ist eine quittierte Reparaturrechnung einer solchen Werkstatt vorzulegen. Allerdings wird nicht selten versucht, die Erstattung auf die Basis italienischer Reparatursätze zu beschränken. Deswegen ist vor allem bei schwereren Schäden die Vorlage auch eines Sachverständigengutachtens im Reparaturfall zweckmäßig, welches das Erfordernis und die Angemessenheit der in der Rechnung enthaltenen Kosten bestätigt. Ebenso können die Reparaturkosten auch abstrakt auf der Basis eines Sachverständigengutachtens oder auch eines Kostenvoranschlags abgerechnet werden; allerdings wird in diesen beiden Fällen die Mehrwertsteuer nicht erstattet, da i.d.R. der Nachweis gefordert wird, dass die Mehrwertsteuer auch tatsächlich verauslagt worden ist. Für die Erstattungsfähigkeit der [...]