Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Bei Verkehrsunfällen gelten grundsätzlich zwei Verjährungsfristen. Für Personenschäden beträgt die Verjährungsfrist in Großbritannien drei Jahre seit dem Schadensereignis (Datum des Unfalls) bzw. der Kenntnis der Verletzung, wobei das spätere Ereignis maßgebend ist. Für Sachschäden beträgt die Verjährung in England und Wales sechs Jahre, in Schottland fünf Jahre seit dem Schadensereignis (Datum des Unfalls). Eine Unterbrechung der Verjährungsfrist wird nur durch Klageerhebung bewirkt. Gegen den Schädiger laufende Strafverfahren oder Vergleichsverhandlungen mit dem Schädiger oder seiner Versicherung führen zu keiner Unterbrechung oder Hemmung der Verjährung. Es liegt im Ermessen des Gerichts, in Ausnahmefällen die Verjährungsfrist zu verlängern. Auf eine derartige Entscheidung sollte man jedoch nicht vertrauen, sondern es sollte, wie in Deutschland, eine möglichst zeitnahe Rechtsverfolgung eingeleitet werden, um die Verjährung zu [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen