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Bei der außergerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen in Großbritannien ist die Beauftragung eines Anwalts zweckmäßig, der sich auf derartige Ansprüche mit Auslandsbezug spezialisiert hat. Es kann entweder ein Anwalt in Deutschland beauftragt werden, der Unfallschäden in Großbritannien geltend macht, oder ein Anwalt direkt in Großbritannien. Bei der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen ist die Beauftragung eines britischen Kollegen wegen der Vielzahl und Kompliziertheit der britischen Verfahrensregeln notwendig. Auf der Webseite der Deutschen Botschaft London www.uk.diplo.de kann das „Merkblatt zur Rechtsberatung und Rechtsverfolgung in Großbritannien“ heruntergeladen werden. Hier ist eine Liste mit deutschsprachigen Anwälten in Großbritannien zu finden, wobei darauf hingewiesen wird, dass nicht alle dort aufgelisteten Anwälte Verkehrssachen bearbeiten. Nachfolgend werden – ohne Gewähr – Namen und Anschriften von [...]
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