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Deutschland Großbritannien Reparaturkosten ja ja, aber nur gegen Vorlage einer quittierten Rechnung bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts Gutachten und eine Schadensbesichtigung durch die gegnerische Versicherung sind empfehlenswert. Totalschaden ja ja Abschleppkosten ja ja, nur bis zur nächsten Vertragswerkstatt Standkosten ja ja, für angemessene Zeit (zwei bis maximal vier Wochen) Entsorgungskosten ja ja Gutachterkosten ja ja, bei geringeren Schäden wird empfohlen, bei der gegnerischen Versicherung vorher anzufragen Bei Bagatellschäden reicht u.U. auch ein Kostenvoranschlag. Wertminderung ja üblicherweise nein Nur in Ausnahmefällen bei Fahrzeugen, die einen außergewöhnlichen Wert haben, z.B. hochwertige Oldtimer. Unter Umständen auch, wenn nachgewiesen werden kann, dass bei einem späteren Verkauf ein geringerer Verkaufspreis erzielt wurde. Mietwagenkosten ja für angemessene Zeit; bei Totalschäden maximal für drei Wochen, dabei häufig unter Abzug der ersparten [...]
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