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Für die Regulierung kommt dem Polizeiprotokoll besondere Bedeutung zu. Die Versicherer leisten i.d.R. erst, nachdem dieses vorliegt. Das Protokoll ist auch im gerichtlichen Verfahren als Beweismittel zugelassen. Darüber hinaus kommen Zeugenaussagen in Betracht, wobei jedoch denen von Verwandten des Anspruchstellers oder von Fahrzeuginsassen wenig Beachtung geschenkt wird. Auch Fotos der Unfallsituation sind sehr hilfreich sein. Unfallanalytische Sachverständigengutachten werden von den dänischen Gerichten nur berücksichtigt, wenn der Gutachtensauftrag vom Gericht erteilt [...]
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