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Die Haftungsregelung nach dem dänischen Straßenverkehrsgesetz (u.a. §§ 101–104) differenziert bei Unfällen mit motorisierten Fahrzeugen einmal nach der Art des Schadens – Sach- oder Personenschaden, sowie nach Art des Anspruchstellers – zwischen Ansprüchen von Fahrern und von Beifahrern. Im Bereich des Personenschadens gilt das sogenannte No-fault-System. Unabhängig von Verschulden und Betriebsgefahr erhält jeder am Verkehrsunfall Beteiligte, der durch einen Unfall mit einem weiteren motorisierten Fahrzeug einen Personenschaden erlitten hat, diesen voll ersetzt. Der Anspruch von den Fahrern kann allein gegen die gegnerische Versicherung gerichtet werden, während Ansprüche von Beifahrern gegen die Versicherung des Halters des Pkw, in dem die Anspruchsteller Beifahrer sind, aber auch gegen die gegnerische Versicherung gerichtet werden können. Beide Halter sind grundsätzlich für Schäden verantwortlich, die durch einen Unfall ihrer Fahrzeuge entstehen. Nach dem [...]
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