Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Außergerichtlich wird eine Pauschale für Nebenkosten nicht übernommen. Bei gerichtlicher Geltendmachung werden Unkosten des Geschädigten für Porto und Telefon (sog. Verwaltungskosten) allerdings auch ohne Einzelnachweis durch einen vom Richter pauschal festgesetzten Betrag zugesprochen, welcher zwischen 50 € und 150 € je nach Komplexität des Falls [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen