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Die Kosten der Heilbehandlung, also Arzt-, Krankenhaus- und sonstige Heilbehandlungskosten, werden gegen Beleg erstattet, Leistungen des eigenen Krankenversicherers werden angerechnet. Fahrtkosten zum Krankenhaus oder Arzt werden dem Geschädigten erstattet. Bei der Benutzung des eigenen Fahrzeugs werden, unabhängig vom Fahrzeug, 35 Cent pro Kilometer anerkannt. Der Geschädigte sollte eine genaue Liste seiner Fahrten erstellen. Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel müssen die Fahrscheine vorgelegt [...]
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