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Bei der Verletzung oder Tötung einer Hausfrau/eines Hausmanns wird der hierdurch entstandene Schaden berücksichtigt. Der Geschädigte hat den Schaden zu beweisen, u.a. durch Vorlage einer Rechnung der Haushaltshilfe. Wenn die Höhe des Schadens nicht durch genaue Angaben belegt werden kann, wenn z.B. ein Familienangehöriger die Haushaltsarbeiten erbracht hat, wird dieser pauschal vergütet. Folgende Beträge gelten als Richtlinie: 20 € für einen Haushalt ohne Kinder, 27 € pro Tag für einen Haushalt mit einem Kind und einer Erhöhung von 7 € pro zusätzlichem Kind, mit einer Aufteilung 65 % für die Frau und 35 % für den Mann. Die Bezifferung des Schadens betrifft einen Haushalt und nicht das Individuum, was zur Konsequenz hat, dass eine Staffelung des Betrags in Funktion der tatsächlich geleisteten Haushaltsarbeit zu erfolgen hat. Im Fall der Verletzung der Hausfrau/des Hausmanns wird deren/dessen eigener Schaden erstattet, und zwar unabhängig davon, ob eine Ersatzkraft [...]
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