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Die Fahrerlaubnis wird grundsätzlich unter folgenden Voraussetzungen neu erteilt: ordnungsgemäßer Antrag ordentlicher Wohnsitz im Inland Wiedererlangung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (ausnahmsweise) Bestehen einer erneuten Fahrererlaubnisprüfung (eventuell) Ablauf von die Neuerteilung hindernden Fristen kein Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis eines EU- oder EWR-Staates Literaturhinweise zu Vertiefungszwecken: Dronkovic/Hanelt, Fahrplan zur (Wieder-)Erteilung der Fahrerlaubnis, DAR 2011, 351; Gebhardt, Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 1, Verteidigung in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, 9. Aufl. 2020, § 63 (Wiedererteilung der Fahrerlaubnis); Roitzheim, in: Roth, Verkehrsrecht, § 18 Rdnr. 348?ff. (Neuerteilung der Fahrerlaubnis); Veltgens, Wege zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis aus verkehrspsychologischer Sicht, zfs 2002, 462; Weber, Zur Ablehnung des Antrags auf Erteilung der Fahrerlaubnis sowie der sog. Wiedererteilung der [...]
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