- Erteilung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnisklassen
- Fahrerlaubnis auf Probe, § 2a StVG
- Alkoholverbot für Fahranfänger, § 24c StVG
- Derzeit nicht belegt -
- Dienstfahrerlaubnis
- Voraussetzungen für die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis
- Begleitetes Fahren mit 17
- Körperliche und geistige Mängel
- Körperliche Mängel
- Anlage 5
- Anlage 6
- Charakterlich-sittliche Mängel
- Verwaltungsbehördliche Maßnahmen
- Abfragen des Punktestands
- Punktestandsanfrage
Die Fahrerlaubnisbehörden sind im Rahmen der vorbeugenden Gefahrenabwehr berufen, bei ungeeigneten oder ungeeignet erscheinenden Kraftfahrzeugführern Maßnahmen bis hin zur Fahrerlaubnisentziehung einzuleiten. Zu nennen sind Verkehrsunterrichtung, § 48 StVO (siehe Teil 8/6), Maßnahmen nach dem Mehrfachtäterpunktesystem, § 41 FeV: Unterrichtung über Punktestand; Vormerkung, Ermahnung und Verwarnung mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar; Hinweis auf die Möglichkeit einer verkehrspsychologischen Beratung (entweder allein oder im Zusammenhang mit Anordnung des Verkehrsunterrichts nach § 48 StVO), Einschränkungen der Fahrerlaubnis (z.B. Auflagen), Entziehung der [...]
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