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Schäden bei Abschleppmaßnahme

Bei von der Polizei angeordneten Abschleppmaßnahmen kann es zu einer Beschädigung des abgeschleppten Fahrzeugs kommen. In einem solchen Fall wird der Fahrzeughalter regelmäßig einen Anspruch auf Ersatz für den ihm entstandenen Schaden geltend machen. Problematisch ist dabei in erster Linie, gegen wen ein solcher Anspruch zu richten und auf welche Rechtsgrundlage er zu stützen ist. Die Polizei bzw. die sonst abschleppende Behörde schließt mit dem Abschleppunternehmer einen Vertrag, nach dem dieser zur Entfernung und Verbringung des Fahrzeugs auf einen der StVO entsprechenden Parkplatz oder auf einen Verwahrplatz verpflichtet ist. Im Gegenzug erhält der Abschleppunternehmer ein Entgelt. Vertragliche Ansprüche des Abschleppunternehmers gegen den Störer bestehen nicht. Der Störer seinerseits hat wiederum nur Ansprüche gegen die Polizei, da nur zu dieser aufgrund des Polizeirechts eine Rechtsbeziehung besteht. Diese Grundsätze in der Dreiecksbeziehung gelten auch dann, wenn [...]
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