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Häufigster Fall ist das Fahrverbot. Dabei ist die Eintragung in das Fahreignungsregister (Punkte) bei Bußgeldern ab 60 € keine nichtvermögensrechtliche Nebenfolge i.S.v. § 79 OWiG (OLG Hamm, Beschl. v. 01.10.1996 – 2 Ss OWi 1150/96, DAR 1997, 29), selbst dann nicht, wenn der Betroffene Inhaber einer Probefahrerlaubnis ist und der Punkteeintrag zu einer Nachschulung mit entsprechenden Folgekosten führt (OLG Hamm, Beschl. v. 07.07.1997 – 2 Ss Owi 754/97, DAR 1997, [...]
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