Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Tatbestandlich ist das Handeln nur des Kraftfahrzeugführers, nicht dagegen des Kraftfahrzeughalters. Unabhängig davon, nach welchen bußgeldrechtlichen Vorschriften sich ggf. der Fahrzeughalter haftbar gemacht hat, ein Fahrverbot darf gegen ihn mangels eigener Führung seines Fahrzeugs nicht ausgesprochen werden (BayObLG, Beschl. v. 22.08.1995 – 2 ObOWi 523/95, NZV 1996, 37; OLG Köln, Beschl. v. 05.03.1993 – Ss 46/93 (B), VRS 85, 209). Ordnungswidrigkeiten haben generell geringeren Unrechtsgehalt als strafrechtliche Vorschriften. Der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss auch hier beachtet werden mit der Folge, dass das Fahrverbot nach § 25 StVG engere tatbestandliche Voraussetzungen hat als das Fahrverbot nach § 44 [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen