Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Unfall am Freitagabend 18.45 Uhr: Benachrichtigung noch am gleichen Abend (OLG Köln, Beschl. v. 05.11.1991 – Ss 495/91 – 257, DAR 1992, 152). Nächtlicher Unfall um 1.00 Uhr: Benachrichtigung um 8.00 Uhr desselben Tags dann noch unverzüglich, wenn Haftungslage eindeutig (BayObLG, bei Janiszewski, NStZ 1988, 264; OLG Köln, Beschl. v. 02.06.1989 – Ss 227/89, NZV 1989, 357; OLG Stuttgart, Urt. v. 15.12.1980 – 3 Ss 752/80, NJW 1981, 1107). Bei einem Personenschaden muss sich der Betroffene auch bei einem nächtlichen Unfall regelmäßig unmittelbar nach Ablieferung des Verletzten an eine zur Hilfe bereite Person bemühen, die Feststellungen zu ermöglichen (LG Zweibrücken, Beschl. v. 26.11.1997 – 1 Qs 149/97, NZV 1998, 172). Meldung am nächsten Morgen ausreichend bei geringem Sachschaden; bei eindeutiger Haftungslage und ohne Beweismittelverlustgefahr (OLG Köln, Beschl. v. 11.01.1994 – Ss 575/93, DAR 1994, 204). Legt der Beteiligte sich tagsüber nach dem Unfall [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen