Der Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen ist unter Nr. 2.2.7 ARB 2021 normiert. Es besteht Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Diese Leistungsart umfasst nicht nur Fragen der Fahrerlaubnis, sondern auch andere verwaltungsrechtliche Angelegenheiten des Versicherungsnehmers, die den Straßenverkehr betreffen. Als verkehrsrechtlich ist jede behördliche Anordnung einer Behörde anzusehen, die primär der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs dient. Hierzu gehören u.a. Fahrtenbuchauflagen, Auflagen zum Besuch eines Verkehrsunterrichts, Abschleppmaßnahmen der Ordnungsbehörden und der Polizei. Abschleppmaßnahmen sind allerdings dann nicht versichert, wenn es Maßnahmen sind, die durch einen Halte- oder Parkverstoß bedingt sind (3.2.16 ARB 2021). Halte- oder Parkverstöße sind nicht versichert. Versichert sind auch hier weiterhin alle Angelegenheiten, die mit der Fahrerlaubnis in [...]