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Kein anderes Thema sorgt bei der anwaltlichen Tätigkeit so für Streit wie die Abrechnung der entstandenen Gebühren. Für den Rechtsanwalt ist es wichtig, dem Mandanten gleich im ersten Beratungsgespräch die auf ihn zukommenden Kosten transparent mitzuteilen. Grundsätzlich gilt: Am Anfang ist der Mandant besonders motiviert und daran interessiert, sein Verfahren zu fördern. Deshalb sollte der Rechtsanwalt die Chance nutzen und einen entsprechenden Vorschuss einfordern. Dieser kann sich auf das voraussichtlich insgesamt entstehende Honorar beziehen oder wahlweise auf die jeweils entstehenden Einzelgebühren per einzelner Vorschussrechnung. Für die gesetzlichen Gebühren kommt es auf die Tätigkeiten und die Tätigkeitsabschnitte des Verteidigers an, also beispielsweise darauf, ob das Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren endet oder ob es zu einer Hauptverhandlung kommt, der möglicherweise noch eine Rechtsmittelinstanz folgt. Hinweisen muss der Rechtsanwalt auf die [...]
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