Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Die Auslagen sind im Teil 7 des VV RVG geregelt. Mit den Rechtsanwaltsgebühren, insbesondere den allgemeinen Betriebsgebühren wie der Geschäfts- und Verfahrensgebühr, sind die allgemeinen Geschäftskosten mit abgegolten (Abs. 1 Satz 1 Vorbemerkung 7 VV RVG). Dem Rechtsanwalt steht aber Ersatz für alle notwendigen Auslagen zu. Diese unterteilen sich in: Auslagen nach dem RVG, welche in Teil 7 ausdrücklich genannt sind und nur in der dort festgelegten Höhe zu ersetzen sind; sonstige Auslagen, die gemäß dem Verweis auf § 675 i.V.m. § 670 BGB in Absatz 1 Satz 2 der Vorbemerkung im Rahmen des Auftragsverhältnisses zu ersetzen sind. Auch Geschäftskosten sind Auslagen, welche allerdings wie ausgeführt gerade nicht gesondert vergütet werden sollen. Von Bedeutung sind folgende Auslagen: Dokumentenpauschale, Nr. 7000 VV RVG; Post- und TK-Dienstleistung in tatsächlich angefallener Höhe, Nr. 7001 VV RVG, oder Post- und TK-Pauschale, Nr. 7002 VV RVG; Fahrkosten mit dem eigenen [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen