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Grundsätzlich gelten in absteigender Reihenfolge: Zeichen von Polizeibeamten, Lichtzeichen, Verkehrsschilder, rechts vor links. Für die Vorfahrt kommt es weder auf die Verkehrsbedeutung noch auf die Beschaffenheit, rechtliche Charakterisierung, Eigentum, Unterhaltspflicht etc. [...]
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