Dieses System ermöglicht präzise und jederzeit nachvollziehbare Überwachungsdokumentationen. Durch labormäßige Weiterverarbeitung der ermittelten Daten erweitert sich der Anwendungsbereich deutlich. Mit den Videoaufzeichnungen sind auch Verkehrsvorgänge dokumentierbar, die nicht auf Geschwindigkeit oder Abstand abstellen, z.B. Rechtsüberholen, Straßenverkehrsgefährdungen/Nötigungen, Überwachung von Lichtzeichenanlagen etc. Dieses System verfügt über verschiedene Einsatzmöglichkeiten, bei denen jeweils eine differierende Messgenauigkeit mit spezifischen Toleranzabzügen berücksichtigt wird. Erst die Angabe zum konkreten Messverfahren (und nicht nur die Angabe „Police-Pilot-System“) und der berücksichtigte Toleranzwert ergeben ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren mit der für das Gericht erleichterten Darlegungswirkung im Urteil. Der bloße Hinweis im Urteil auf den Einsatz der Videoüberwachungsanlage Police-Pilot-System ist nicht ausreichend (OLG [...]