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Bei Unfällen sind die räumliche und die zeitliche Vermeidbarkeit zu berücksichtigen. Die räumliche Vermeidbarkeit beinhaltet vereinfacht ausgedrückt die Berechnungen, ob ein Fahrzeugführer bei pflichtgemäßem Verhalten, insbesondere der Einhaltung der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit und einer umgehenden Reaktion auf die Gefahrerkennung, den Unfall hätte vermeiden können, indem das betrachtete Fahrzeug vor dem Kollisionsort zum Stehen gekommen wäre. Demgegenüber wird bei einer zeitlichen Vermeidbarkeitsbetrachtung untersucht, unter welchen Voraussetzungen das betrachtete Fahrzeug um eine Zeitspanne später am Kollisionsort eingetroffen wäre, die es dem Kollisionspartner ermöglicht hätte, den kollisionsgefährdeten Fahrbahnbereich zu verlassen. Ein Fahrzeug bewegt sich mit konstanten 50 km/h innerhalb der Stadt auf einer Straße. Von rechts fährt unaufmerksam ein Radfahrer in die Fahrbahn ein und überquert diese rechtwinklig mit normaler [...]
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