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Sachverhalt Checkliste Lösung Muster Der Mandant erscheint mit einem Bußgeldbescheid. Ihm wird ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen. Sie legen Einspruch ein und bitten um Akteneinsicht. Aus der Bußgeldakte ergibt sich nichts Auffälliges, aber auch nicht die Länge der Messstrecke. Auf Nachfrage teilt die Bußgeldstelle mit, dass diese nicht vermerkt worden sei. Darauf käme es aber auch nicht an. Es reiche aus, wenn ein gleichbleibender Abstand zwischen dem Verfolgerfahrzeug und dem Mandantenfahrzeug hergestellt worden sei. Der zu diesem Zeitpunkt abgelesene Geschwindigkeitswert wäre der Messung zugrunde zu legen. Sachverhalt Checkliste Lösung Muster Ist der Messabstand dokumentiert? Ist die Messstrecke dokumentiert? Sachverhalt Checkliste Lösung Muster Eine Messstrecke ist mit 500 m ausreichend lang war, vor allem, wenn sich der Abstand vom Fahrzeug des Zeugen zu dem vor ihm fahrenden Fahrzeug des Betroffenen vergrößert (OLG Hamm, Beschl. v. 19.03.2009 – 3 Ss OWi [...]
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