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Der Referentenentwurf zur Änderungsverordnung der BKatV war den Ländern und Verbänden am 29.06.2021 zur Beteiligung zugeleitet worden. Im Bundeskabinett wurde er am 01.09.2021 behandelt. Nach der einheitlichen Zustimmung des Bundesrats am 08.10.2021 wurde die Verkündung im Bundesgesetzblatt vorbereitet. Die Änderungen der Geldbußen und Fahrverbote traten drei Wochen nach der Verkündung, am 09.11.2021, in Kraft. Lfd. Nr. Tatbestand Regelsatz Fahrverbot Punkt(e) FaP-Kategorie 8 Mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren 8.1 trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z.B. Nebel, Glatteis) 100 € 1 A 8.2 in anderen als in Nummer 8.1 genannten Fällen mit Sachbeschädigung 35 € 9 Festgesetzte Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen überschritten 80 € 1–2 A 9.1 bis 15 km/h für mehr als 5 [...]
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