An Herrn/Frau... Sehr geehrte(r) Frau/Herr ..., wie am 14.04.2020 im Büro besprochen, soll in obiger Angelegenheit das Schiedsgutachterverfahren nach Nr. 3.4 ARB 2019 gegenüber Ihrem Rechtsschutzversicherer eingeleitet werden. Die Kosten für das Schiedsgutachterverfahren trägt der Versicherer, wenn der Gutachter feststellt, dass die Leistungsverweigerung des Rechtsschutzversicherers ganz oder teilweise unberechtigt war. Kommt der Gutachter zu einem anderen Ergebnis, tragen Sie die Kosten für meine Tätigkeit. In der Anlage überlasse ich mein diesbezügliches Forderungsschreiben an die Rechtsschutzversicherung. Nach den mit Ihnen vereinbarten Rechtsschutzbedingungen obliegt dem Rechtsschutzversicherer nunmehr, das Verfahren formgerecht innerhalb eines Monats einzuleiten. Kommt der Versicherer dieser Frist nicht rechtzeitig nach, ist er zur Deckungszusage verpflichtet. Wir überwachen daher die Monatsfrist und kommen spätestens nach Ablauf dieser Frist erneut auf Sie zurück. [...]