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An ABC-Rechtsschutzversicherung ... Schaden-Nummer: ... Sehr geehrte Damen und Herren, in obiger Schadenangelegenheit haben Sie den Deckungsschutz wegen fehlender hinreichender Erfolgsaussicht abgelehnt. Die fehlenden Erfolgsaussichten stützen Sie darauf, dass Ihr Versicherungsnehmer den geltend gemachten Anspruch nicht beweisen kann. Ich hatte Ihnen hierzu die Einwendungen der Gegenseite vollständig mitgeteilt. BGH, NJW 1988, 266 = VersR 1987, 1186: Verpflichtung des VN Ich hatte Ihnen zugleich die diesseitigen Beweismittel namhaft gemacht, insbesondere haben Sie Ablichtung der Zeugenaussagen der beiden Fahrzeugmitinsassen erhalten. Die diesseitigen Beweismittel stützen den hiesigen Sachverhaltsvortrag. Mit Ihrer Deckungsverweigerung nehmen Sie unzulässigerweise das Ergebnis der Beweisaufnahme vorweg (BGH, NJW 1988, 266 = VersR 1987, 1186; VersR 1990, 414 = r+s 1990, 124; OLG Frankfurt, NZV 1989, 314 = zfs 1989, 346). Ihr Versicherungsnehmer verlangt deswegen im Hinblick auf § [...]
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