Name der Versicherung Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mandant ist beim Einfahren aus einer Grundstücksausfahrt in den fließenden Verkehrsbereich dort mit einem anderen Kraftfahrzeug zusammengestoßen. Mitursächlich für den Zusammenstoß war jedoch, dass Ihr... Versicherungsnehmer... ihr/sein Kraftfahrzeug kurz vor der Grundstücksausfahrt sichtbehindernd unter Verletzung von § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO geparkt hatte. Eine Haftung des parkenden Lkw kann bis zu einer Quote von 50 % führen, AG Heilbronn, Urt. v. 18.08.1989 – 3 C 1837/89, VersR 1991, 1072. Wegen dieses Verkehrsverstoßes haften Sie mit einer Quote von 20 % des entstandenen Schadens (vgl. KG, Urt. v. 18.05.1980 – 12 U 2615/79, DAR 1981, 55). Eine Mithaftung i.H.v. 30 % des falsch geparkten Fahrzeugs kommt auch in Betracht, wenn das berechtigte Fahrzeug mehrfach rangieren muss und dabei gegen eine Mauer stößt, AG [...]