Name der Versicherung Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr... Versicherungsnehmer... ist beim Einfahren in die Fahrbahn des fließenden Verkehrs mit dem dort herankommenden Kraftfahrzeug meiner Partei zusammengestoßen. Kommt es im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Ein- oder Ausfahren zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Ein- bzw. Ausfahrenden. Ein Überholverbot bezweckt nicht den Schutz des aus einem Grundstück in die Fahrbahn einfahrenden Verkehrsteilnehmers. Bleibt unklar, ob der Teilnehmer des fließenden Verkehrs die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hat, geht dieser Umstand zu Lasten des beweisbelasteten Grundstücksausfahrers (LG Kiel, Urt. v. 13.05.2016 – 1 S 2/15, Schl.-Holst. Anzeigen 2017, 60). Gemäß § 10 StVO wird vom Einfahrenden ein besonders hohes [...]