Name der Versicherung Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mandant ist beim Anfahren vom Fahrbahnrand und Einordnen in den fließenden Verkehr mit dem Kraftfahrzeug Ihre... Versicherungsnehmer... zusammengestoßen. Entgegen Ihrer Annahme ist der Regelfall der Alleinhaftung des Anfahrenden nicht gegeben, da bewiesen ist, dass Ihr... Versicherungsnehmer... die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten hatte. Ein (Mit-)Verschulden am Zustandekommen des Unfalls ist daher gegeben. Allein hierdurch ist Ihnen bei der Abwägung der Verursachungsbeiträge eine Mithaftung von 50 % zuzuordnen (vgl. KG, Urt. v. 29.11.1984 – 12 U 1635/84, VRS 68, 190). Ist ein verkehrswidriges Verhalten des nachfolgenden Fahrzeugs nicht feststellbar, haftet das anfahrende Fahrzeug i.d.R. zu 100 %, im verkehrsberuhigten Bereich ist allerdings eine Mithaftung von 30 % möglich, AG Aue, Urt. v. [...]