Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
In Sachen ... gegen ... wird angeregt, die Ermittlungsunterlagen, insbesondere die zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Messung nötigen Angaben (Negative, Messprotokoll, ggf. Lebenslaufakte) dem Sachverständigen ... in ... zu überlassen. Der Sachverständige arbeitet bereits langjährig auf dem Gebiet der Begutachtung von Radarmessungen und anderen Verkehrsüberwachungsmethoden. Sollte die Behörde Bedenken gegen diesen Sachverständigen hegen, so bitten wir um Kontaktaufnahme, damit einvernehmlich ein anderer Sachverständiger beauftragt werden kann. Es wird insbesondere gerügt, dass ...Anzahl der Messfehler ... ... [...]
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