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Amtsgericht ... – Bußgeldabteilung – (Anschrift) Az.: ... In dem Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Christian Saxinger wegen § 24a Abs. 2 StVG werden folgende Rechtsbeschwerdeanträge gestellt: Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das angefochtene Urteil mit den ihm zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben (§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, § 353 StPO). Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde – an das Amtsgericht zurückverwiesen (§ 79 Abs. 6 OWiG). Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt: Es wird die Verletzung materiellen Rechts gerügt. Die gem. § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 OWiG statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache Erfolg. Die Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch, von dessen Wirksamkeit das Amtsgericht ausgegangen ist, war tatsächlich unwirksam. Die Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch ist gem. § 67 Abs. 2 OWiG grundsätzlich möglich, sofern der [...]
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