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An das Amtsgericht ... – Bußgeldabteilung – ... (Anschrift) vorab per Telefax: ... Az.: ... In dem Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen David Luiz wegen § 24a StVG wird folgender Rechtsbeschwerdeantrag gestellt: Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen, die auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt wird, wird das angefochtene Urteil dahingehend abgeändert, dass ein Fahrverbot von nur einem Monat verhängt wird. Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt: 1. Die Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch ist nach § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG i.V.m. § 318 StPO wirksam, weil der Verteidiger in der vorgelegten Vollmacht hierzu ausdrücklich ermächtigt ist (§ 302 Abs. 2 StPO) und die vom Amtsgericht getroffenen Feststellungen zum Schuldspruch eine ausreichende Grundlage für die Entscheidung des Senats über die Rechtsfolgen bieten. 2. Die Bemessung der Dauer des Fahrverbots mit drei Monaten durch das Amtsgericht hält der rechtlichen Überprüfung nicht stand. [...]
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