Staatsanwaltschaft … ... (Anschrift) Az. ... Strafverfahren gegen ... wegen Gefährdung des Straßenverkehrs rege ich, namens und in Vollmacht meines Mandanten an, das gegen ihn geführte Strafverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO einzustellen und führe zur Begründung wie folgt aus: 1. Der Tatbestand der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs durch falsches Überholen ist nicht erfüllt. Zwar hat mein Mandant im strafrechtlichen Sinn überholt, als er über den Gehweg an den vor der Lichtzeichenanlage wartenden Fahrzeugen vorbeigefahren ist. Jedoch setzt der Tatbestand des § 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) StGB auch voraus, dass eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben anderer Personen oder für Sachen von bedeutendem Wert eintritt. Diese konkrete Gefahr hat vorliegend zu keiner Zeit bestanden. Insbesondere ist die Wertgrenze von ca. 750 € nicht erreicht, so dass durch das Umfahren des Müllcontainers (Wert ca. 100 €) keine Gefährdung einer Sache von bedeutendem Wert [...]