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... – Bußgeldstelle – … (Anschrift) Az. ... In dem Bußgeldverfahren gegen ... beantrage ich, namens und in Vollmacht des Betroffenen, eine Herabsetzung der Geldbuße auf den Regelbetrag vorzunehmen. Begründung: Sie haben die Regelbuße pauschal verdoppelt mit der Begründung, dass der erforderliche Mindestabstand vorsätzlich unterschritten worden sei. Weil der Abstand unterhalb von 3/10 des halben Tachowerts lag, nahmen Sie Vorsatz an. Diese Ansicht führte letztlich dazu, dass in vergleichbaren Fällen immer Vorsatz anzunehmen wäre. Weitere Gründe hielten Sie nicht fest, werden aber von der Rechtsprechung gefordert. Allein die Tatsache, dass die Abstandunterschreitung erheblich ist, spricht nicht dafür, dass diese bewusst geschah (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 12.09.2019 – 1 Rb 10 Ss 618/19). Ein Wenn-dann-Schluss ist hier jedenfalls nicht angezeigt. Eine Herabsetzung der Geldbuße auf den Regelbetrag ist hier zwingend vorzunehmen. [...]
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