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Herrn ... … (Anschrift) Datum Bußgeldsache wegen Verstoßes gegen § 24a StVG Az. Rechtsanwalt ... Sehr geehrter Herr ..., Sie werden nach vorheriger Anhörung aller Voraussicht nach einen Bußgeldbescheid erhalten, der Ihnen wegen Verstoßes gegen § 24a Abs. 2 StVG eine Geldbuße von 500 € auferlegt und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Sollte zwischenzeitlich der Führerschein sichergestellt gewesen sein, wird diese Zeit auf das Fahrverbot angerechnet. In dem Bußgeldbescheid wird geregelt, dass das Fahrverbot nicht mit Rechtskraft der Bußgeldentscheidung, sondern erst dann wirksam wird, wenn der Führerschein bei der Behörde in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens aber nach Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft. Innerhalb dieser Frist können Sie daher selber bestimmen, wann das Fahrverbot beginnt, indem Sie Ihren Führerschein bei der Behörde abliefern. Sofort nach Eingang des Bußgeldbescheids sollte Einspruch eingelegt werden, damit [...]
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