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Checkliste: Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall, § 28 Abs. 2 VVG ja nein ja nein Folgen: Vorsatz: Bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung keine Leistungspflicht des Versicherers. Grobe Fahrlässigkeit: Versicherer kann teilweise die Leistung kürzen, und zwar im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens. Nicht vergessen: Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit des Gegenbeweises, dass er nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Einfache Fahrlässigkeit: Der Versicherer muss seine Leistung vollständig erbringen. Die Höhe des möglichen Regresses ist in der Muster-AKB 2008 nicht festgelegt. Sie ist den Versicherern überlassen. Allerdings sind diese an die Vorgaben der KfzPflVV gebunden. ja [...]
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