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Checkliste: Besteht versicherungsvertragliche Obliegenheit i.S.d. Rennveranstaltungsklausel des § 2b Abs. 1 lit. d) AKB? Vorschau: Mit dem 01.01.2008 tritt das reformierte VVG in Kraft. Es gilt dann für alle Neuverträge. Auf laufende Verträge („Altverträge“) findet bis zum 31.12.2008 das alte Recht Anwendung. Ab dem 01.01.2009 gilt auch für diese Verträge das neue Recht. Die Klagefrist des heutigen § 12 Abs. 3 VVG entfällt mit der Reform ersatzlos. ja nein ja nein ja [...]
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