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ja nein Es besteht keine Verpflichtung des Versicherers bei Obliegenheitsverletzungen zu kündigen. Allerdings besteht die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung (§ 28 Abs.1 VVG). ja nein ja nein bei grober Fahrlässigkeit Kürzung der Leistung nach der Schwere des [...]
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