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BVerwG
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»Zur disziplinarrechtlichen Bewertung der Herbeiführung der dauernden Dienstunfähigkeit durch Trunksucht und Rückfall nach einer Alkoholentziehungskur.«
»Die bedingt vorsätzliche Herbeiführung der Dienstunfähigkeit infolge Alkoholmißbrauchs kann die Aberkennung des Ruhegehalts rechtfertigen.«
Rechtsschutzinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungaklage
»Rechtsnatur und Voraussetzungen des Bescheids über die Umwandlung des Wehrdienstverhältnisses in ein Zivildienstverhältnis nach § 19 Abs. 2 des Zivildienstgesetzes. Seine Erledigung findet der Umwandlungsbescheid erst mit der durch Entlassung oder Aussch
»Wer nach Beendigung eines Miet- oder Untermietverhältnisses ein Nutzungsentgelt für die weitere Raumnutzung zahlt, bleibt antragsberechtigt für das Wohngeld. Er kann als Bemessungsgrundlage nur einen Betrag einsetzen, der die bisher gezahlte (Unter-)Miet
1. Ein Verkehrsteilnehmer kann von der Straßenverkehrsbehörde weder mit der Folgenbeseitigungsklage noch mit der allgemeinen Leistungsklage die Entfernung von Verkehrszeichen (hier: Zeichen 250) verlangen, wenn die Straßenverkehrsbehörde das zugrundeliege
»Zur Ermessungsausübung der Gesundheitsbehörde, wenn die beantragte Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs für einen ausländischen Arzt nach § 10 Abs. 3 BÄO versagt wird.«
»1. Ob ein Hausgrundstück 'klein' im Sinne des § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG und aus diesem Grunde 'Schonvermögen' ist, ist nach personenbezogenen Kriterien (Zahl der Bewohner des Hausgrundstücks und ihrer besonderen Bedürfnisse) und nach sach- und wertbezogenen
»1. Eine 'für den Fall der Armenrechtsbewilligung und in deren Umfang' erhobene Klage ist bedingt erhoben und aus diesem Grund unwirksam. 2. Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist n
»Gegen Sprüche des Bundesoberseeamts, die ein schuldhaftes Verhalten eines Beteiligten feststellen, ist zwar nicht die Anfechtungsklage, wohl aber die allgemeine Leistungsklage auf Beseitigung der Verschuldensfeststellung zulässig.«
»Eine Wegnahme der von der Sicherungsverordnung der Regierung der DDR vom 17. Juli 1952 betroffenen Vermögenswerte im Sinne des §§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 BFG ist nicht bereits automatisch mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung eingetreten.«
»Die Bescheinigung nach § 1 Abs. 4 InvZulG 1969 ist zu versagen, wenn eine Betriebsstätte außerhalb eines in einem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' ausgewiesenen Schwerpunktorts errichtet wird; dies gil
»1. § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a InvZulG 1973 läßt Ausnahmen vom Schwerpunktprinzip im Gegensatz zu § 1 Abs. 4 InvZulG 1969 nicht mehr zu; aus diesem Grund ist der in § 8 Abs. 2 InvZulG 1973 näher geregelte Anwendungsbereich dieser Vorschrift mit einer unec
»Zur Auslegung und Anwendung des Begriffs der 'ähnlichen Flächen' in § 5 Abs. 2 BJagdG (teilweises Abweichen von der Rechtsprechnung des 1. Senats u. a. seiner Entscheidung vom 25. März 1965 - BVerwGE 21, 11 [15]).«
»Das Vorhalte- und Verwertungsverbot nach § 49 Abs. 1 BZRG schließt die Rücknahme einer Ernennung gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 LBG Baden-Württemberg wegen arglistiger Täuschung und Unwürdigkeit nicht aus, wenn zur Zeit der Ernennung die Verurteilung
»Entscheidungen eines Prüfungs- und Bewertungsausschusses über Prämien für anerkannte Verbesserungsvorschläge sind durch die Verwaltungsgerichte nur beschränkt nachprüfbar.«
»Auch Vorgänge, die nicht zu dienstlichen Maßnahmen führen, können den Beamten im Sinne von § 102 Abs. 1 Satz 1 LBG NW betreffen und damit zu den Personalakten gehören.«
»Zur Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Entlassung eines Soldaten auf Zeit gemäß § 55 Abs. 5 SG.«
Rechtsweg bei Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung; Rechtsnatur von Verträgen; Anspruch auf Bebauungsplan; Bereicherungsanspruch bei einem zunächst unbebauten dann aber bebauten Grundstück; Herausgabeansprüche Privater bei Sachen des Verwaltungs
Auslegung des Begriffs 'Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist' in einem weiten spezifisch erschließungsrechtlichen Sinne; Festsetzung 'Grünfläche [Dauerkleingärten]' als bauliche Nutzung i.S. von § 133 Abs. 1 S. 1 BBa
Ein Kleingartengelände im beplanten Gebiet ist beitragspflichtig.
»1. Der Dienstherr ist auch dann zur Gewährung monatlicher vermögenswirksamer Leistungen verpflichtet, wenn der Bedienstete mit dem Versicherungsunternehmen jährliche Zahlung der Versicherungsprämie vereinbart hat. 2. Eine Lebensversicherung mit jährliche
»Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Betrag in Höhe des Kindergeldes, das Pflegeeltern nach dem Bundeskindergeldgesetz gewährt wird, auf das dem Pflegekind nach § 6 JWG gewährte Pflegegeld anrechenbar ist.«
»1. Ein Urteil ist nicht mit Gründen i. S. des § 133 Nr. 5 VwGO versehen, wenn nicht gewährleistet ist, daß es die Gründe, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind (§ 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO), zuverlässig wiedergibt. Daß es an diesem Mange
»Auch die falsche uneidliche Aussage eines Unteroffiziers oder die Verleitung eines Dritten hierzu durch einen solchen ist ein schweres Dienstvergehen, das im Regelfall die Herabsetzung in einen Mannschaftsdienstgrad erfordert und es nur bei erheblichen M
»Die Vollmacht zur Einlegung einer Berufung kann dem Verteidiger formlos erteilt werden; auch ihr Nachweis ist insoweit nicht von besonderen Förmlichkeiten abhängig.«
»Kinderzuschuß, der dem Vater eines Auszubildenden als Teil der Sozialversicherungsrente gewährt wird, kann sozialhilferechtlich anrechenbares Einkommen des Auszubildenden sein, wenn und soweit er an diesen weitergereicht wird und bei diesem ein Bedarf be
»Im Kapazitätsprozeß sind nicht die Mitbewerber notwendig beizuladen, deren Verfahren auf Zuteilung eines Studienplatzes an der beklagten Universität (in der Vorinstanz, im Verwaltungsverfahren oder auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes) noch
»1. Voraussetzung für die Gewährung von Reisekostenvergütung für Fahrten zwischen dem Dienstort und dem Wohnort, die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Dienstgeschäfts am Wohnort stehen, ist, daß dem Beamten Aufwendungen entstehen, die den Aufwand f
»Die sinngemäße Anwendung des § 1 Abs. 3 BVFG gemäß § 4 Abs. 2 BVFG setzt voraus, daß die Gefahr für die Ehe ursächlich für die Nichtrückkehr des Ehegatten war und daß diese Gefahr offensichtlich war. Offensichtlich war diese Gefahr nicht, wenn den Ehegat
»1. Die Anwendung des § 17 Abs. 1 Nr. 1 LMBG setzt nicht die Feststellung einer Täuschung des Verbrauchers im konkreten Verbotsfall voraus; es ist daher ohne Bedeutung, ob der Verbraucher die Nichteignung des Lebensmittels zum Verzehr beim Erwerb erkennt
»1. Die Ausweisung eines bereits lange Zeit im Bundesgebiet lebenden Ausländers nach einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge kann auch dann mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar sein, wenn kein hinreichender Anhalt für eine
»1. Eine Mitteilung der Einleitungsbehörde an den Beamten, sie halte eine Dienstpflichtverletzung wegen Zeitablaufs für nicht mehr verfolgbar, hindert nicht die Einbeziehung dieser Pflichtverletzung in ein förmliches Disziplinarverfahren. 2. Zur disziplin
»Die in einem polizeilichen Ermittlungsverfahren als einem 'gesetzlich geordneten' Verfahren aufgenommenen Niederschriften über die Aussagen von Personen können im Disziplinarverfahren ohne nochmalige Vernehmung verwertet und der Urteilsfindung zugrunde g
Wenn die Beitragssatzung für die Verteilung des Erschließungsaufwands nach dem zulässigen Maß der baulichen Nutzung steigende Prozentsätze vorgesehen hat, ist sie nicht an die Festsetzung der Geschoßflächenzahlen in der Tabelle des § 17 BauNVO gebunden. A
»In den nicht in § 114 Abs. 3, § 115 Abs. 9 BDO genannten Antragsverfahren ist vom Bundesdisziplinargericht grundsätzlich keine Kostenentscheidung zu treffen; ihre Kosten werden von der Kostenentscheidung in der Hauptsache erfaßt. Hat in einem solchen Ver
»1. Zulässigkeitsvoraussetzung des Antrags auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung ist, daß das beanstandete Verhalten des Vorgesetzten nach dem vorgetragenen Sachverhalt dem Antragsteller gegenüber in objektiver Hinsicht als Eingriff in seine Rechtsposit
»Nach Abschluß des Musterungsverfahrens darf die zuständige Wehrersatzbehörde wie über Wehrdiensthindernisse allgemein auch über die Frage, ob vorangegangener Dienst im Bundesgrenzschutz den Grundwehrdienst ausschließt oder auf dessen Dauer anzurechnen is
»Ein Beihilfeberechtigter, dem zugleich Leistungen der Kriegsopferfürsorge zustehen, hat nur insoweit Anspruch auf Beihilfen, als er seine Aufwendungen im Krankheits-, Geburts- oder Todesfall nicht aus Mitteln der Kriegsopferfürsorge erstattet verlangen k
»Zu dem Vorliegen einem Umzuges i. S. des Bundesumzugskostengesetzes.«
»Zur disziplinarrechtlichen Bedeutung eines Verstoßes gegen das Alkoholverbot im Flugverkehrskontrolldienst.«
»Die Festsetzung des Vomhundertsatzes nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BMT - G II zur Bewertung und Vergütung der Arbeitsbereitschaft betrifft nicht Fragen der Lohngestaltung i. S. des § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LPVG (§ 75 Abs. 3 Nr. 4 PersVG), sondern dient unmitte
»1. Die Übernahme von Feststellungen aus einem anderen gesetzlich geordneten Verfahren nach § 18 Abs. 2 BDO kommt nur in Betracht, wenn dieses andere Verfahren mit einer Sachentscheidung abschließt. 2. Einfluß der Einheit des Dienstvergehens auf ein Verfo
Zulässigkeit der Wahrunterstellung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens; Beschaffung von Ersatzland für ein Straßenbauvorhaben
»1. Auch soweit die amtliche Auskunft nicht Parteivorbringen, sondern Beweismittel ist, unterliegt sie der freien Würdigung durch das Gericht. 2. Mit dem Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung kann auch dann der Parteivortrag des Vorgesetzten eine
»1. In der Zeit vom 1. April 1976 bis zum 31. März 1977 hatte der Auszubildende keinen Anspruch auf Vorausleistungen, wenn seine Eltern die für die Anrechnung ihres Einkommens und Vermögens erforderlichen Auskünfte nicht erteilten. 2. Eine Verpflichtung z
»1. Auch gegen rein tatsächliche, nicht auf die Herbeiführung von Rechtswirkungen zielende Verhaltensweisen von Vorgesetzten kann - unter den Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 WBO - Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung gestellt werden. 2. Der Sold
»1. Der Bundesminister der Verteidigung ist nicht verpflichtet, dem Soldaten den Wortlaut von Äußerungen des Ministers in einer Sitzung des Verteidigungsausschusses bekanntzugeben. 2. Äußerungen des Ministers vor dem Verteidigungsausschuß werden aufgrund
»Tritt ein Wehrpflichtiger den Wehrdienst zu dem im Einberufungsbescheid bestimmten Gestellungszeitpunkt nicht an, so wird dadurch allein (auch) das im Einberufungsbescheid enthaltene Gestellungsgebot nicht gegenstandslos; der Wehrpflichtige bleibt als So
»Hängt die Ausstellung einer Bescheinigung über die Gebührenbefreiung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 lit. c GebBefrG davon ab, daß eine Wohnung steuerbegünstigt ist, so ist die Bescheinigungsbehörde an den Bescheid über die Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnun
»Ein gemäß § 120 Abs. 1 WDO vorläufig des Dienstes enthobener Soldat bleibt auch bei Entfernung von dem ihm zugewiesenen Aufenthaltsort nicht (ungenehmigt und schuldhaft) dem Dienst fern und verliert nicht die ihm während der vorläufigen Dienstenthebung w
1. Verkehrsregelungen, die den innerstädtischen Individualverkehr mit Kraftfahrzeugen zum Zwecke der Verkehrsberuhigung beschränken, sind durch § 45 Abs. 1 StVO gedeckt, wenn diese Maßnahmen erforderlich sind, um die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Stadt
»Es fehlt an einer Beschwer des Klägers, wenn ihm in den Gründen eines gemäß § 109 VwGO ergangenen, die Zulässigkeit der Klage aussprechenden Zwischenurteils die Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO) hinsichtlich einzelner von ihm als verletzt behaupteter Rech
»Bei einem Warenhausdiebstahl in Form eines sogenannten Beutezuges ist nicht grundsätzlich mindestens die Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt verwirkt, sondern es kommt für das Disziplinarmaß auf die Tatumstände und die
»1. Hält der deutsche Ehegatte an der Ehe fest und will er sie im Geltungsbereich des Ausländergesetzes fortführen, so ist diese Ehe bei der Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis des ausländischen Ehepartners nicht deshalb weniger sc
»Bei der Anfechtung einer Ausweisung ist für die Verwaltungsgerichtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme die Sachlage bei Erlaß der letzten behördlichen Entscheidung maßgebend. Das gilt auch für Ausweisungen von Ausländern, die mit einem deuts
»Ist die Beurteilung eines Soldaten durch besondere, in der Beurteilung zum Ausdruck kommende Umstände (Einarbeitung) merklich beeinträchtigt, kann sie durch die folgende Beurteilung nur dann aufrechterhalten werden, wenn diese Umstände auch zum Zeitpunkt
»Das Verwaltungsgericht muß grundsätzlich auch dann den verteidigungsweise gegen einen Musterungsbescheid geltend gemachten Tauglichkeitsgründen nachgehen, wenn sie der Wehrpflichtige erstmals im gerichtlichen Verfahren vorgebracht hat.«
»Die Umsetzung eines Beamten ist kein Verwaltungsakt. Zu den Ermessenserwägungen des Dienstherrn bei einer Umsetzung.«
»1. Die Regelungen des Krankenhausfinazierungsgesetztes über die Festsetzung der Krankenhauspflegesätze dienen nicht dem Zweck, den Träger eines Krankenhauses vor der Festsetzung zu hoher Pflegesätze für andere Krankenhäuser zu schützen. 2. Durch die Rege
Begriff des 'vergleichbaren Gebäudes' i.S. von § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BBauG
Ermessen des Ortsgesetzgebers bei der Verteilung des Erschließungsaufwands; Beitragshöhe gewerblich genutzter Grundstücke; Höhe der Zuschlagssätze
Zeitpunkt der Bereitstellung im Erschließungsbeitragsrecht
Umfang des Erschließungsaufwands; Gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen des Erschließungsträgers; Voraussetzung für die Einbeziehung von Grunderwerbskosten
Der Bebauungszusammenhang erfaßt bebaubare und unbebaute, aber bebauungsfähige Flächen sowie solche Flächen, die wegen ihrer natürlichen Beschaffenheit oder wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung einer Bebauung entzogen sind. Ein Grundstück, das zum unbeb
»1. Die nach Art. 25 Abs. 2 Satz 2 der Landessatzung für Schleswig-Holstein erforderliche Zustimmung des Landtags zu Staatsverträgen, die Gegenstände der Gesetzgebung betreffen oder zu ihrer Durchführung eines Gesetzes bedürfen, erstreckt sich nicht auf d
»1. Vereinbarungen über den Umfang von Entschädigungsleistungen nach § 51 Abs. 1 AbgG sind einseitig gestaltende, an die Zustimmung des Antragstellers und die gesetzliche Mitwirkung des Vertreters des Bundesinteresses gebundene Maßnahmen der Ämter für Ver
»1. Der Ehebruch mit einer Kameradenfrau stellt dann keine Verletzung der Kameradschaftspflicht dar, wenn alle beteiligten Personen sich über das Scheitern ihrer Ehen einig waren und ihrem jeweiligen Ehepartner auch die freie Entscheidung über sein weiter
»Wird die Versagung rechtlichen Gehörs mit der Berufung gerügt, so richtet sich deren Umfang danach, ob die behauptete Behinderung sich bei den Tat- und Schuldfeststellungen sowie deren rechtlicher Würdigung oder nur bei den allenfalls für die Maßnahmebem
Begriff des 'vergleichbaren Gebäudes' i.S. von § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BBauG
Bestandschutz; Begründung von Bebauungsplänen; Heilung von Begründungsmängeln; Zulässigkeit eines Vorhabens im unbeplanten Innenbereich; Begriff des bodenrechtlich relevanten Widerspruchs; Beachtlichkeit von Folgewirkungen; Zahl der vorhandenen Wohnungen
Der Anlieger hat kein Recht auf ermessensfehlerfreie Entschließung der Verkehrsbehörde darüber, daß das Gehwegparken vor seinem Betriebsgrundstück zugelassen wird.
»1. Ein Beihilfeberechtigter kann nicht die Verpflichtung des Dienstherrn verlangen, daß für seine beihilfefähigen Aufwendungen ein höherer Bemessungssatz angewandt wird, als er in den Beihilfevorschriften festgelegt ist. 2. Das Gericht kann nur auf Anfec
»Zum Begriff des 'schriftlichen Annahmebescheides' des Bundesamtes für den Zivildienst im Sinne der Anordnung in II des Tenors des Urteils des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes 1977 (BVerfGE 48, 127)
»Während einer weiteren Ausbildung ist der Auszubildende nicht erwerbstätig im Sinne des § 25 a Abs. 1 Nr. 3 BAföG. Eine berufsqualifizierend abgeschlossene Ausbildung erfüllt nur dann die Merkmale einer vorhergehenden förderungsfähigen Ausbildung, wenn d
»Eine Allgemeine Ortskrankenkasse, die ihrem versicherungspflichtigen Mitglied ohne Rechtsgrund Krankengeld zahlt und die rechtswidrige Leistung von ihrem Mitglied nicht zurückfordern kann, hat keinen Anspruch darauf, daß der Träger der Sozialhilfe ihr de
»Auch nach dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuchs/Allgemeiner Teil ist die Aufrechnung mit einem Anspruch auf Rückzahlung von in der Vergangenheit überzahlter Hilfe zum Lebensunterhalt gegen den Anspruch des Hilfesuchenden auf laufende Hilfe zum Lebensun
»Tatsächliche Grundlagen dienstlicher Beurteilungen.«
»Die Versagung der Genehmigung für die Nebentätigkeit eines Steuerbeamten in einem Lohnsteuerhilfeverein ist rechtmäßig.«
Erweiterung von Gewerbebetrieben im Außenbereich
»1. Die Beschränkung der Verwendungsfähigkeit auf bestimmte Luftfahrzeugmuster kann die Zulassung zur Offizierslaufbahn ausschließen. 2. Die durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstandenen Kosten sind dem Bund aufzuerlegen, wenn ein Soldat im V
Zeitlicher Umfang der Auslegung von Bebauungsplanentwürfen
Begriff des [Bau-] Vorhabens i.S. von § 29 S. 1 BBauG; Rückwirkung von Gesetzen und Art. 14 GG
Schweinemastbetrieb; Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Beachtlicher Bereich; Begriff des Einfügens; Rahmen der vorhandenen Bebauung; Geruchsimmissionen; Rücksichtnahme; Verhältnis zwischen § 34 ABs. 1 und Abs. 3 BBauG; Begriff der Landwirtschaft; Begriff
»Nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen ist auch dann in Anwendung des § 20 Abs. 3 WBO zu entscheiden, wenn sich die Hauptsache nach Einreichung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Vorgesetzten, aber vor der Vorlage beim W
»§ 7 Abs. 2 Nr. 2 USG i. d. F. vom 8. März 1975 (BGBl. I S. 661; § 7 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 USG i. d. F. vom 16. Juli 1979, BGBl. I S. 1013) gewährt keinen Anspruch auf Erstattung von Beiträgen, die der Wehrpflichtige für seine erwerbstätige und sozialversic
»Berechtigte nach § 9 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Häftlingshilfegesetzes sind nicht 'Heimkehrer im Sinne des Heimkehrergesetzes' und daher auch bei Erfüllung der Stichtagsvoraussetzung nicht nach § 11 Abs. 1 Nr. 5 des Wehrpflichtgesetzes vom Wehr
»Die differenzierte Stellungnahme eines Kriegsdienstverweigerers zu den Problemen der ärztlichen Sterbehilfe und des Schwangerschaftsabbruchs kann jedenfalls nicht ohne nähere Prüfung der Motivation des Wehrpflichtigen als ausschlaggebendes Beweisanzeiche
»1. Die Feststellung der Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan eines Landes ist ein Verwaltungsakt. 2. Zur Frage der Anfechtbarkeit belastender Nebenbestimmungen eines solchen Verwaltungsaktes. 3. Die Feststellung der Aufnahme eines K
»Ein Beamter, der dem Dienst ohne Genehmigung fernbleibt, verliert seine Bezüge nicht, wenn er dienstunfähig war, und zwar gilt dies auch dann, wenn die Dienstunfähigkeit verschuldet ist.«
»1. Die Erwerbsunzucht ist keine selbständige Erwerbstätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG/EWG. 2. Der Ausweisungstatbestand des § 10 Abs. 1 Nr. 8 AuslG setzt nicht voraus, daß der Ausländer der Erwerbsunzucht in einer durch besondere Begleitum
»Der Vorsitzende der Truppendienstkammer ist nicht berechtigt, das bei der Kammer anhängige disziplinargerichtliche Verfahren durch Beschluß außerhalb der Hauptverhandlung (§ 104 Abs. 4 WDO) einzustellen, wenn er ein Dienstvergehen nicht für feststellbar
»1. Dem verheirateten Auszubildenden ist abweichend von Tz. 23.2.3 BAföGVwV 1976 auch dann nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG der Freibetrag für den Ehegatten zuzubilligen, wenn der Ehegatte ebenfalls in einer förderungsfähigen Ausbildung steht und auch
Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren
»1. Zur Bindungswirkung von Strafurteilen. 2. Zur disziplinaren Wertung eines räuberischen Diebstahls.«
»Zur Zulässigkeit von Handlungen während der Dienstzeit, die allein privaten Belangen dienen und zum ungenehmigten Verlassen des Arbeitsplatzes.«
»Inhaber einer vor dem 1. Juni 1969 ausgestellten Häftlingshilfebescheinigung haben nicht allein deshalb, weil diese Bescheinigung die Leistungsbehörden nicht bindet, einen Anspruch auf Ausstellung einer neuen, nunmehr bindenden Bescheinigung, einen Anspr
»1. Für einen Antrag gegen die Anweisung zur Abgabe einer 'Pflichtgemäßen Erklärung' über die finanziellen Verhältnisse eines Soldaten ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben. 2. Die Zuständigkeit für die Behandlung einer Beschwerde richtet s
»Die Schadensersatzvorschrift des § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO ist nicht anwendbar, wenn das vorläufig vollstreckbare Urteil nach (streitiger) Erledigung der Hauptsache für unwirksam erklärt worden ist.«
»1. Eine Änderung der Vorverwendungsplanung kann einem Versetzungsantrag auch entgegenstehen, wenn sie auf eine vom Antragsteller nicht zu vertretende Verzögerung des Abschlusses seines Hochschulstudiums zurückzuführen ist. 2. Zur Bewertung der berufliche
»Die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme nach sachgleicher strafgerichtlicher Verurteilung setzt nicht nur die abstrakte Möglichkeit, sondern die konkrete Befürchtung voraus, daß sich der Beamte auch künftig nicht seinen Pflichten entsprechend verhalten
Privilegierung einer Anlage der Freikörperkultur im Außenbereich
»Durch § 3 Abs. 2 Nr. 1 Vertrauensmänner-Wahlgesetz werden an Schulen der Bundeswehr Lehrgruppenkommandeure und Offiziere in vergleichbaren Stellungen nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen.«
Außenbereichsvorhaben; Begriff des Familienangehörigen i.S. des § 35 Abs. 5 Nr. 4 Buchst. a BBauG
»Die Bejahung der Zulässigkeit des Schwangerschaftsabbruchs bei sozialer Indikation kann jedenfalls nicht ohne nähere Prüfung der Motivation des Wehrpflichtigen als ausschlaggebendes Beweisanzeichen gegen seine unbedingte Gewissensentscheidung für die Ver
»Der gewerbliche Leasing-Geber von Lastkraftwagen gehört nicht zu den Personen, die von der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr im Rahmen ihrer Befugnisse nach § 55 Abs. 1 GüKG überprüft werden dürfen; er ist nicht 'an der Beförderung Beteiligter' im S
Aus fehlerhaften Motiven oder Vorstellungen der bei der Abstimmung beteiligten Ratsherren können offensichtliche und daher für die Gültigkeit des Plans erhebliche Mängel nicht hergeleitet werden. Ein offensichtlicher Mangel im Abwägungsvorgang ist für das
Privilegierung eines Torfabbaus; Umfang der Begründungspflicht bei Beseitigungsanordnungen
Keine Gleichbehandlung im Unrecht; Begriff des 'Ortsteils' i.S. von § 34 BBauG
»1. Besteht gegen einen Beamten auf Lebenszeit der Verdacht eines so schweren Dienstvergehens, daß eine in die Zuständigkeit von Dienstvorgesetzten fallende Disziplinarmaßnahme nicht mehr in Betracht kommt, ist unverzüglich das förmliche Disziplinarverfah
»1. Gleichgeschlechtliche Handlungen eines Portepee-Unteroffiziers außer Dienst und außerhalb der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen sind auch dann geeignet, seine Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit ernsthaft zu beeinträchtigen, wenn sie an einem Mannsc
»In § 23 USG ist der Begriff 'besondere Härten' gerichtlich nachprüfbare Tatbestandsvoraussetzung für die behördliche Ermessensausübung. Einen Härteausgleich rechtfertigende 'besondere Härten' liegen vor, wenn die Anwendung der Vorschriften des Gesetzes i
»Das Häftlingshilfegesetz verlangt nicht, daß der Gewahrsam dem Staate zuzurechnen ist, in dem er verhängt wurde; es genügt, daß er einem der in § 1 Abs. 1 Nr. 1 genannten Gewahrsamsstaaten zugerechnet werden kann. Es ist deshalb auch nicht notwendig, daß
Tatsächliche Nutzung als Verteilungsmaßstab für Erschließungsbeitrag; Satzung und hinreichende Bestimmtheit
»Die Unvereinbarkeit von Kindeserziehung mit einem ordnungsgemäßen Studium kann als ein im familiären Lebensbereich des Auszubildenden liegender, das Ausbildungsverhältnis unmittelbar berührender, förderungsrechtlich relevanter Umstand die Anerkennung ein
»Ein Untersuchungsgefangener hat aus Gründen des Nachrangs der Sozialhilfe keinen Anspruch auf Krankenhilfe in Gestalt von zahnärztlicher Behandlung und Zahnersatz, wenn eine ausreichende, den Umständen des Einzelfalles gerecht werdende zahnärztliche Vers
Klagebefugnis der Gemeinde gegen die Ablehnung des Zusammenschlusses mehrerer das Gemeindegebiet betreffenden Ortsnetze durch die Deutsche Bundespost
Offenhalten von Planungsmöglichkeiten bzw. gemeindliche Planungshoheit kein öffentlicher Belang i.S. von § 35 Abs. 3 BBauG
Wasserrechtliche Planfeststellung betreffend die Anlegung von Fischteichen; Maßstäbe für die Beurteilung der Zulässigkeit des Gewässerausbaus im Hinblick auf die Reinhaltung des Grundwassers
Der Bebauungszusammenhang kann bei entspr. topografischer Begrenzung auch bisher unbebaute Randflächen einschließen. Eine früher vorhanden gewesene Bebauung und Nutzung kann noch derart fortwirken, daß ein Grundstück in Ortsrandlage auch nach Abriß dieser
»Die Regelungen des § 17 Abs. 6 Sätze 2 bis 5 und Abs. 7 FStrG 1974 über die nachträgliche Anordnung von Schutzeinrichtungen zur Abwehr nicht vorhersehbar eingetretener Wirkungen findet auf die vor ihrem Inkrafttreten unanfechtbar gewordenen Planfeststell
»'Bereitstellen' im Sinne des § 47 Abs. 1 und 3 Satz 1 PBefG bedeutet das Aufstellen der Taxe verbunden mit der erkennbar ausgedrückten Bereitschaft zur sofortigen Ausführung von Fahraufträgen. Gegen das Verbot des § 47 Abs. 3 Satz 1 PBefG, Taxen an Orten
»Es verletzt nicht das Grundrecht der freien Berufsausübung eines mit ausländerrechtlichen Angelegenheiten befaßten Rechtsanwalts, daß der Senator für Inneres in Berlin seinen Erlaß über die Behandlung von Ausländerangelegenheiten vom 10. März 1972 nebst
»1. Die von der Kriegswaffenliste wirksam erfaßten Gegenstände, Stoffe und Organismen sind Kriegswaffen im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes. Eine über die Feststellung ihrer wirksamen Erfassung in der Kriegswaffenliste hinausgehende Prüfung dahin, o
»Die Ausweisung einer mit einem ausländischen Arbeitnehmer verheirateten Ausländerin wegen unerlaubter Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit kann unter Beachtung des Schutzgebotes des Art. 6 Abs. 1 GG eine unverhältnismäßige Maßnahme darstellen,
»Der Grundsatz von Treu und Glauben gebietet, daß die Behörde den Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens auf Anfrage - vorbehaltlich etwaiger Geheimhaltungspflichten - die für die Rechtsverfolgung nötigen, anders nicht erreichbaren Auskünfte erteilt; hie
»Läßt sich ein Beamter von ihm nachgeordneten Mitarbeitern unentgeltliche Arbeitsleistungen gewähren, die einen erheblichen materiellen Wert darstellen, so nimmt er damit verbotswidrig Geschenke an (§ 70 Satz 1 BBG).«
»Für die isolierte Anfechtung der Widerspruchsentscheidung der Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer besteht auch im Hinblick auf die Regelung der §§ 45, 46 VwVfG kein Rechtsschutzbedürfnis (Fortführung von BVerwGE 49, 307).«
»Der Vorstand eines Sozialversicherungsträgers (hier: Ersatzkasse) ist keine Dienststelle im Sinne des Personalvertretungsrechts. Trifft der Vorstand im Rahmen der ihm vorbehaltenen Zuständigkeit eine beteiligungspflichtige Maßnahme, so handelt er persona
»1. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen hat bei Anwendung des § 8 VAG nicht darüber zu wachen, daß - positiv - die Interessen der Versicherten die denkbar beste oder auch nur eine möglichst gute Berücksichtigung erfahren. Die Versicherungsau
»1. Die Verlängerung des Vorbereitungsdienstes infolge der Inanspruchnahme der Mutterschutzzeit ist nicht gemäß § 6 Abs. 3 BBesG - F. 1971 - (= § 28 Abs. 3 BBesG - F. 1975) bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters voll anrechnungsfähig. 2. Die teilw
»Zur Zulässigkeit der Verbindung mehrerer Verfahren, wenn die davon betroffenen Soldaten verschiedenen Teilstreitkräften angehören.«
»Gebühren und Auslagen eines im Vorverfahren sich selbst vertretenden Rechtsanwalts sind erstattungsfähig, wenn die Beiziehung eines Rechtsanwalts an sich notwendig war.«
»Die Förderung einer nach Überschreitung der Altersgrenze begonnenen Ausbildung ist durch die Lage des Einzelfalles regelmäßig nicht bereits dann gerechtfertigt, wenn der Absicht des Auszubildenden, vor Vollendung des 35. Lebensjahres seine seiner Neigung
»Nach Überschreiten der Altersgrenze ist die Förderung durch die Art der Ausbildung gerechtfertigt, wenn eine solche Ausbildung häufig erst in höherem Lebensalter begonnen wird. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn in dem betreffenden Fach die Zahl der A
»1. Ein Verstoß gegen das Öffentlichkeitsgebot bei der Vereidigung (§ 45 Abs. 2 Satz 1 DRiG) macht den ehrenamtlichen Richter nicht zum Nichtrichter. 2. Ein solcher Verstoß erfordert nicht die Aufhebung des angefochtenen Urteils wegen eines schweren Verfa
»1. Die Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG betrifft nur Beeinträchtigungen von Belangen, die der künftige (weitere) Aufenthalt des Ausländers mit sich bringt und die von beachtlichem Gewicht sind. Das Vorliegen eines Ausweisungstatbestandes allei
»1. Der Genuß von Rauschgift stellt bei Soldaten einen schuldhaften Verstoß gegen die Pflicht zum treuen Dienen und zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten und damit ein Dienstvergehen dar, das im allgemeinen mit einem Beförderungsverbot, in schwere
Ein Altenteilerhaus kann auch einem Nebenerwerbsbetrieb dienen, wenn dieser solchen Umfang hat, daß er fast einem Vollerwerbsbetrieb entspricht, und wenn das Altenteilerhaus einem solchen Betrieb mit dienender Funktion zugeordnet ist. Bei einem kleinen Be
Die mit der Nutzungsänderung verbundene Änderung der baulichen Anlage ist wesentlich, wenn sie sich in ihrer Auswirkung auf die in Abs. 4 genannten Belange nicht dem unterordnet, was die Nutzungsänderung mit sich bringt, sondern sie darüber hinaus ihrerse
»Ob und in welcher Höhe im Fall der Stundung des Erschließungsbeitrags für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke Zinsen erhoben werden, entscheidet die Gemeinde nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen. § 135 Abs. 4 BBauG schließt für seinen Anwendungsbereich
Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der Rechtslage während der Anhängigkeit des Verwaltungsstreitverfahrens; Versagung einer Bebauungsgenehmigung unter Hinweis auf landesbaurechtlich entgegenstehende Hindernisse; Erfo
»Im gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung braucht bei Zustellungen durch Aushändigung eines Schriftstücks gegen Empfangsschein der Aushändigende das Datum der Aushändigung nicht auf dem auszuhändigenden Schriftstück zu vermerken.«
Bestimmung der 'Eigenart der näheren Umgebung'; Selbstbindung der Verwaltung bei fehlerhaften vorangegangenen Entscheidungen
»Beantragt ein Unteroffizier zunächst seine Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (§ 30 SLV) und anschließend zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes (§ 33 SLV), so wird der Antrag nach § 33 SLV nicht durch die Zulassu
»Zur Frage, ob die Feststellung, ein Gewerbebetrieb sei kein Handwerksbetrieb, vom Inhaber mit einer Klage gegen die nach § 16 Abs. 3 HandwO für die Betriebsuntersagung zuständige Behörde erstritten werden kann. Bei Erteilung einer Ausnahmebewilligung nac
»1. Nach Form und Aufmachung einer Packung kann es mehrere ins Auge fallende Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1 der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung - LMKennzVO - geben. 2. Bei einer augenfälligen Ausgestaltung einer Seite einer Verkaufspackung derart,
»Zum Begriff 'Geistliche anderer Bekenntnisse' in § 11 Abs. 1 Nr. 3 WPflG (Fortentwicklung von BVerwGE 34, 291). Als 'Ausbildung' kommen im Rahmen des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG außer Berufs- und schulischen Ausbildungen nur Ausbildungsvorgä
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sog. Hinterlandbebauung im unbeplanten Innenbereich
»Die Art des durch den erledigten Verwaltungsakt bewirkten Eingriffs, insbesondere im grundrechtlichen Bereich, kann im Hinblick auf den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz zur Bejahung des für einen Antrag nach § 113 Ab
»Zeiten, in denen der in einem fachfremden Studiengang eingeschriebene Student auf Grund der Studierfreiheit an medizinischen Unterrichtsveranstaltungen teilnimmt, sind in entsprechender Anwendung des § 12 Abs. 1 Nr. 1 AppO auf ein Studium der Medizin anz
Das gemeindliche Einvernehmen kann bei einem Vorhaben im Innenbereich nicht von einem Folgekostenvertrag abhängig gemacht werden, wenn ein Rechtsanspruch auf Baugenehmigung besteht. Nur wenn Folgen eines Vorhabens zur Versagung der Genehmigung zwingen, kö
»Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des Dienstherrn hinsichtlich der Gewähr der Verfassungstreue eines Beamtenbewerbers.«
»Die Mitgliedschaft in einer Partei mit der Verfassungsordnung widersprechenden Zielsetzungen ist unabhängig davon, ob materiell die Voraussetzungen des Art. 21 Abs. 2 GG vorliegen, bei der Prognose der Verfassungstreue eines Beamtenbewerbers bedeutsam.«
»Die Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Gewähr der Verfassungstreue kann auf ein dem Dienstherrn bei der Begründung des Beamtenverhältnisses bekanntes, während der Probezeit fortgesetztes Verhalten gestützt werden.«
»Weder die Approbationsordnung für Ärzte noch der Grundsatz gleicher Prüfungschancen schließen die Berufung auf ein nachweisbares Schreibversehen aus, das dem Prüfling bei der übertragung der Antworten im Antwort-Wahl-Verfahren dadurch unterläuft, daß er
»1. Hebt das Wehrdienstgericht in seinem Urteil einen wegen derselben Tat verhängten, bereits vollstreckten Disziplinararrest auf, so hat es den Ausgleich nicht nach freiem Ermessen, sondern nach § 50 Abs. 1 Satz 2 WDO festzulegen. 2. Eine fehlerhafte Bem
»1. Ist aus den Zielen und der Betätigung einer Vereinigung ihre Absicht, die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu untergraben, in der Gegenwart erkennbar, dann ist der Zeitpunkt, in dem der angestrebte Zustand objektiv oder nach de
»1. Zur Frage der Verbindlichkeit einer pauschalen Zusage des Bundeskanzlers und des zuständigen Bundesministers, laufende förmliche Disziplinarverfahren und Vorermittlungen ohne Sanktionen für die Betroffenen einzustellen. 2. Die Koalitionsfreiheit recht
»Ein den Anforderungen des § 267 Abs. 4 Satz 1, 2. Halbsatz StPO genügendes Strafurteil nimmt voll an der Bindungswirkung des § 77 Abs. 1 Satz 1 WDO teil.«
»Für die Klage eines Pferdezüchters auf Verpflichtung (Verurteilung) der Züchtervereinigung, einen Hengst in das Zuchtbuch einzutragen, ist der Rechtsweg zu den Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht eröffnet. Die Züchtervereinigungen
»Für eine zur jüdischen Glaubensgemeinschaft gehörende Person, die sich lange in den deutschen Ursprungsgebieten aufgehalten und dort konform verhalten hat, streitet nicht die Vermutung, sie hätte sich auch noch zu Beginn des Verfolgungszeitraums zum deut
»Dienstantritt eines Postbeamten unter Alkoholeinfluß als Dienstvergehen.«
»Ein Betriebsbeamter der Deutschen Bundesbahn, der in dem Verdacht steht, seinen Dienst entgegen § 27 ADAB unter Alkoholeinfluß geleistet zu haben, begeht keine Dienstpflichtverletzung, wenn er nach dem Ende des Dienstes einen Alkoholtest verweigert.«
»Bewohnt ein Studierender einen im Eigentum seiner Eltern befindlichen Wohnraum, dessen Lage aber nicht die Annahme einer häuslichen Gemeinschaft mit seinen Eltern gestattet, so steht ihm die Unterkunftspauschale zu, die § 13 Abs. 2 Nr. 2 BAföG für einen
»Für eine Klage auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn sich der Kläger mit Zustimmung der zuständigen Behörde auf mindestens zehn Jahre zum Dienst als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz verpflichtet ha
»Die Pflicht des Soldaten zu treuem Dienen gebietet ihm, seine Wohnung - ebenso wie ein Beamter - so zu nehmen, daß er in der ordnungsmäßigen Wahrnehmung seiner Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt wird. Die ordnungsmäßige Wahrnehmung der Dienstgeschäfte
»1. Zur Wahrheitspflicht des Beamten. 2. Ein Beamter des gehobenen Dienstes, der einen in der Dienstgestaltung weitgehend freien Dienstposten bekleidet, begeht regelmäßig ein schwerwiegendes Dienstvergehen, wenn er sich zum Nachweis der Erledigung von Die
»Der Streit, ob die einem freigestellten Personalratsmitglied obliegende Tätigkeit in der regelmäßigen Arbeitszeit auszuüben ist oder auch im Schichtdienst wahrgenommen werden kann, ist von den Personalvertretungsgerichten im Beschlußverfahren zu entschei
Anfechtung einer atomrechtlichen Teilgenehmigungen, Entgegenstehende Bindungswirkung einer vorangegangenen Teilgenehmigung, Kein drittschützender Charakter des Strahlenminimierungsgebots