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Gesetze
Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
Erster Abschnitt Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung
Zweiter Titel Zwangsversteigerung
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Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
Erster Abschnitt Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung
Zweiter Titel Zwangsversteigerung
I. Anordnung der Versteigerung
II. Aufhebung und einstweilige Einstellung des Verfahrens
III. Bestimmung des Versteigerungstermins
IV. Geringstes Gebot Versteigerungsbedingungen
V. Versteigerung
VI. Entscheidung über den Zuschlag
VII. Beschwerde
VIII. Verteilung des Erlöses
IX. Grundpfandrechte in ausländischer Währung
IV. Geringstes Gebot Versteigerungsbedingungen
§ 59 (Abweichende Feststellung des geringsten Gebots)
§ 46 (Wiederkehrende Naturalleistungen)
§ 45 (Berücksichtigung von Rechten bei Feststellung des geringsten Gebots)
§ 57 a (Kündigung des Miet- oder Pachtverhältnisses durch den Ersteher)
§ 56 (Gefahrübergang)
§ 57 b (Verfügungen und Rechtsgeschäfte über den Miet- oder Pachtzins)
§ 57 (Mieter und Pächter)
§§ 60 und 61 (weggefallen) Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
§ 51 (Erhöhung des Bargebots bei anderen fälschlich berücksichtigten Rechten)
§ 62 (Erörterungen vor dem Versteigerungstermin)
§ 44 (Geringstes Gebot)
§ 53 (Schuldübernahme durch den Ersteher)
§ 48 (Bedingte Rechte; Widerspruch oder Vormerkung)
§ 47 (Wiederkehrende Geldleistungen)
§ 65 (Besondere Versteigerung; Andere Art der Verwertung)
§ 58 (Kosten des Zuschlagsbeschlusses)
§ 54 (Kündigung von Grundpfandrechten)
§ 57 d (weggefallen) Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
§ 52 (Bestehenbleibende Rechte)
§ 49 (Bargebot)
§ 63 (Einzelausgebot)
§ 55 (Erstreckung der Versteigerung)
§ 64 (Gesamthypothek)
§ 50 (Erhöhung des Bargebots bei fälschlich berücksichtigten Grundpfandrechten)
§ 57 c (weggefallen) Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
IV. Geringstes Gebot Versteigerungsbedingungen
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§ 59 (Abweichende Feststellung des geringsten Gebots)
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§ 57 a (Kündigung des Miet- oder Pachtverhältnisses durch den Ersteher)
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§ 57 b (Verfügungen und Rechtsgeschäfte über den Miet- oder Pachtzins)
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