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Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
Erster Abschnitt Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung
Zweiter Titel Zwangsversteigerung
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Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
Erster Abschnitt Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung
Zweiter Titel Zwangsversteigerung
I. Anordnung der Versteigerung
II. Aufhebung und einstweilige Einstellung des Verfahrens
III. Bestimmung des Versteigerungstermins
IV. Geringstes Gebot Versteigerungsbedingungen
V. Versteigerung
VI. Entscheidung über den Zuschlag
VII. Beschwerde
VIII. Verteilung des Erlöses
IX. Grundpfandrechte in ausländischer Währung
I. Anordnung der Versteigerung
§ 15 (Anordnung auf Antrag)
§ 16 (Inhalt des Antrags)
§ 17 (Eintragung des Schuldners als Grundstückseigentümer)
§ 18 (Zwangsversteigerung mehrerer Grundstücke)
§ 19 (Eintragung der Anordnung in das Grundbuch)
§ 20 (Beschlagnahme des Grundstücks)
§ 21 (Umfang der Beschlagnahme)
§ 22 (Wirksamwerden der Beschlagnahme, Zahlungsverbot)
§ 23 (Veräußerungsverbot)
§ 24 (Verwaltung und Benutzung des Grundstücks durch den Schuldner)
§ 25 (Sicherungsmaßregeln)
§ 26 (Veräußerung des Grundstücks nach Beschlagnahme)
§ 27 (Beitritt weiterer Gläubiger)
I. Anordnung der Versteigerung
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§ 15 (Anordnung auf Antrag)
§ 16 (Inhalt des Antrags)
§ 17 (Eintragung des Schuldners als Grundstückseigentümer)
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§ 19 (Eintragung der Anordnung in das Grundbuch)
§ 20 (Beschlagnahme des Grundstücks)
§ 21 (Umfang der Beschlagnahme)
§ 22 (Wirksamwerden der Beschlagnahme, Zahlungsverbot)
§ 23 (Veräußerungsverbot)
§ 24 (Verwaltung und Benutzung des Grundstücks durch den Schuldner)
§ 25 (Sicherungsmaßregeln)
§ 26 (Veräußerung des Grundstücks nach Beschlagnahme)
§ 27 (Beitritt weiterer Gläubiger)