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Artikel 250 § 5 Gestaltung des Vertrags

EGBGB ( Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche )

 
 

Der Pauschalreisevertrag muss in einfacher und verständlicher Sprache abgefasst und, sofern er schriftlich geschlossen wird, leserlich sein.





 Stand: 01.02.2024